In seiner zweiten Rolle, der des Fördervereins, unterstützt ALFA verschiedene Projekte, die von Lehrkräften, Schülern oder Mitgliedern vorgeschlagen werden, sofern diese Projekte mit den Kernzielen des Vereins in Einklang stehen. Diese Unterstützung kann verschiedene Formen annehmen:
- menschliche Unterstützung, wenn Mitglieder in irgendeiner Form Hilfe leisten,
- finanzielle Unterstützung, durch Zuschüsse, die nach Abstimmung des ALFA-Vorstands gewährt werden.
Um Projekte finanziell unterstützen zu können, verfügt ALFA über zwei Arten von Ressourcen:
- die jährlich eingenommenen Mitgliedsbeiträge und Spenden,
- Einnahmen aus verschiedenen vom Verein organisierten Veranstaltungen, darunter der Weihnachtsmarkt, dessen Vorbereitung und Durchführung eine sehr große Anzahl von Mitgliedern mobilisieren.
Projektförderung – wie funktioniert das eigentlich?
Subventionsantrag
In der Anfangsphase, wenn Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler oder Mitglieder ein Projekt initiieren – sei es ein Ausflug, eine Fortbildung, eine Musikprobe, der Kauf von Material oder eine andere Aktivität in oder um die Schule herum -, wird ein Budgetvoranschlag erstellt. Wenn dann Bedarf an finanzieller Subvention besteht, wendet sich der Projektträger an ALFA. Ganz einfach per Mail durch diese Website mit einer kurzen Beschreibung des Projektes – wer, was und für wen -, einer Aufstellung der gesamten Kosten und einer Bitte um Zuschuss von 1 bis 100 %.
Abstimmung
Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und die Mitglieder des ALFA-Verwaltungsrats darüber informiert. Oft folgt ein reger E-Mail-Austausch, in dem das Projekt und der gewünschte Betrag aus allen Blickwinkeln beleuchtet werden. Die dreißig Mitglieder des Verwaltungsrats entscheiden dann per elektronischer Abstimmung über die Gewährung eines Zuschusses. Generell kann jedes Projekt, das mit den allgemeinen Zielen des Vereins übereinstimmt, unterstützt werden. Nach einer Frist von vierzehn Tagen wird die Abstimmung geschlossen und die Stimmen werden gezählt.
Die Verteilung der Zuschüsse beruht daher immer auf einer Mehrheitsentscheidung des gesamten Vorstands, die nach reiflicher Überlegung und entsprechend der aktuellen Finanzlage getroffen wird.